Gesetzliche Altersvorsorge
Jeder Arbeitnehmer ist bei der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert. Das heißt, während der Berufslaufbahn zahlen Sie regelmäßige Beiträge in die Rentenkasse ein. Im Alter, beim Tod eines Angehörigen oder bei Erwerbsminderung ist die Rente eine wesentliche Existenzgrundlage. Außerdem werden im Rahmen der gesetzlichen Vorsorge stationäre und ambulante medizinische Leistungen zur Rehabilitation angeboten, um weiterhin am Arbeitsleben teilzunehmen. Ab dem 27. Lebensjahr erhalten Sie nach fünf Jahren Beitragszahlung regelmäßig eine Übersicht Ihrer bisher erworbenen Rentenansprüche und die voraussichtlichen. So haben Sie die Möglichkeit frühzeitig zu entscheiden, in welchem Umfang eine private oder betriebliche Altersvorsorge hilfreich ist.
Betriebliche Altersvorsorge
Als Arbeitnehmer haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Diese organisiert und führt Ihr Arbeitgeber für Sie durch. In vielen Fällen beteiligt er sich am Aufbau einer Betriebsrente oder finanziert sie sogar ganz. In jedem Fall ist es ratsam mit dem Arbeitgeber über eine betriebliche Altersvorsorge zu sprechen.
Private Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge bietet Ihnen viel Entscheidungsspielraum. So wählen Sie, ob und wie Sie diese gestalten oder wie Sie zusätzlich für das Rentenalter sparen. Dazu gehören Vorsorgemöglichkeiten wie Immobilien, private Lebens- und Rentenversicherungen oder Aktien.