Wer erbt?
Wenn Sie sich mit dem Thema Erben beschäftigen, ist es wichtig zu klären, wer was erbt. Hat der Verstorbene ein Testament aufgesetzt, ist die Lösung des Problems einfach. Nur diejenigen, die im Testament vorkommen, haben Anspruch auf das Erbe. Ist jedoch kein Erbvertrag vorhanden, greift die gesetzliche Erbfolge. Hier unterscheidet das Gesetz zwischen Erben erster Ordnung (Ehepartner und Kinder) und zweiter Ordnung (Geschwister, Eltern etc.).
Wer muss wie viel Erbschaftssteuer zahlen?
Nachdem eindeutig geklärt ist, wer die Erben sind, kommt die Erbschaftssteuer ins Spiel. Es ist verpflichtend, jede Erbschaft beim Finanzamt anzugeben. In Bezug auf den angegebenen Wert, ermitteln die Fachleute dann den Steuerbetrag. Dabei sind neben der Höhe der Erbschaft auch der Verwandtschaftsgrad und die entsprechenden Freibeträge zu beachten. So fallen Ehepartner und Kinder in die Steuerklasse 1, Eltern und Geschwister in die Steuerklasse 2 und alle weiteren Personen in die Steuerklasse 3.
Probleme bei der Ermittlung
Besonders bei Vermögenswerten, wie Immobilien, kommt es oft zu Problemen bei der Berechnung der Steuer. Wenn Sie vor einer Erbschaft stehen, ist es ratsam, einen Experten wie Steuerberaterin Monika Nadler aus Braunschweig als kompetente Ansprechpartnerin an seiner Seite zu haben. Sie klärt mit Ihnen alle anfallenden Fragen rund um die Erbschaftssteuer ab und unterstützt Sie in allen Belangen des Steuerrechts.