Handwerkerkosten von der Steuer absetzen – so geht’s
Wer für Arbeiten in der selbst genutzten Immobilie einen Handwerker beauftragt, sollte jegliche Rechnungen gut aufbewahren – wir erklären Ihnen wieso.
Wer für Arbeiten in der selbst genutzten Immobilie einen Handwerker beauftragt, sollte jegliche Rechnungen gut aufbewahren – wir erklären Ihnen wieso.
Es ist an der Zeit für eine neue Heizungsanlage und auch das Bad bräuchte dringend eine Modernisierung? Bei Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten wie diesen ist es möglich, die Handwerkskosten von der Steuer abzusetzen. Grundsätzlich gilt: Lassen Sie Handwerker in Ihrer Wohnung arbeiten, dürfen Sie 20 Prozent der Arbeitskosten beziehungsweise des Arbeitslohns von der Steuer absetzen – solange die Arbeiten dem Erhalt der Wohnung dienen. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie den Auftrag als Privatperson vergeben und die Handwerksarbeiten in Ihrer selbst genutzten Immobilie, Ihrem eigenen Hause oder dem dazu gehörenden Grundstück erfolgen. Dadurch sparen Sie sich bis zu 1.200 Euro Steuern im Jahr. Diese werden unmittelbar von der Steuerlast abgezogen. Für das Finanzamt ist der Zeitpunkt der Bezahlung der Kosten relevant. Wurde Ihnen beispielsweise im Dezember 2019 eine Rechnung ausgestellt, die Sie im Januar 2020 beglichen haben, können Sie die Handwerkerkosten für das Jahr 2020 absetzen. Materialkosten jeglicher Art werden vom Finanzamt nicht als Handwerkosten anerkannt und lassen sich nicht absetzen. Achten Sie also darauf, dass Materialkosten und Arbeitslohn auf der Handwerksrechnung getrennt ausgewiesen sind, damit das Finanzamt die Kosten anerkennt. Die Steuerermäßigung wird auch als „Handwerkerbonus“ bezeichnet.
Ob Wärmedämmung, Dachsanierung oder neuer Boden: Nur Bauarbeiten an einer bereits bestehenden Immobilie werden steuerlich gefördert – es darf sich also nicht um Arbeiten an einem Neubau handeln. Wichtig ist außerdem eine elektronische Zahlung als Nachweis. Rechnungen, die von Ihnen bar gezahlt wurden, erkennen die Behörden nicht an. Wir empfehlen Ihnen, den Handwerkern schon im Voraus mitzuteilen, dass Sie den anfallenden Arbeitslohn von der Steuer absetzen möchten. So gehen Sie sicher, dass Arbeits- und Materialkosten später gesondert auf der Rechnung ausgeschrieben sind. Steuerberaterin Monika Nadler und ihr qualifiziertes Team stehen Ihnen jederzeit für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Ihre steuerliche Entlastung hat hier höchste Priorität.
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