Der Wechsel vom normalen Arbeitsalltag im Büro zum Homeoffice kam für viele plötzlich. Auf einmal musste der Esstisch als Schreibtisch dienen und das Gästezimmer wurde zum neuen Büro umfunktioniert. Seit März 2020 arbeiten Millionen Arbeitnehmer in den eigenen vier Wänden. Jetzt sollen diese durch die Homeoffice-Pauschale steuerlich entlastet werden. Denn 2020 und 2021 können diese pro Tag fünf Euro von der Steuer absetzen, um Mehrkosten wie Strom auszugleichen. Klingt das nicht toll? Einen Haken hat die ganze Sache jedoch: Die Pauschale gilt nur für maximal 120 Tage, was insgesamt 600 Euro macht.
Gibt es Voraussetzungen?
Nein. Es ist egal, ob Sie nur eine kleine Ecke Ihres Schlafzimmers für das Homeoffice nutzen oder sich ein festes Arbeitszimmer einrichten. Außerdem müssen Sie dem Finanzamt keine Nachweise einreichen und so bestätigen, dass Sie tatsächlich im Homeoffice gearbeitet haben. Empfehlenswert ist es jedoch, sich beim Arbeitgeber eine Bescheinigung zu besorgen.
Auch Arbeitsmöbel wie Schreibtische, Bürostühle oder Drucker können abgesetzt werden, wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt. Nutzen Sie also die Pauschale als finanzielle Entlastung.
Beratung vom Profi
Wie und was Sie zusätzlich steuerlich absetzen, erläutern wir Ihnen in unserer Steuerkanzlei in Braunschweig gerne in einem persönlichen Gespräch.