Kinderbaugeld – den Familientraum vom Eigenheim erfüllen
Immer mehr Deutsche wünschen sich ein Eigenheim. Doch besonders in Großstädten sind die Immobilienpreise so teuer wie nie zuvor.
Immer mehr Deutsche wünschen sich ein Eigenheim. Doch besonders in Großstädten sind die Immobilienpreise so teuer wie nie zuvor.
Eltern mit minderjährigen Kindern atmen seit dem 18. September 2018 ein wenig auf: Seitdem unterstützt der Staat Familien finanziell beim Erwerb einer Immobilie. Wem steht Kinderbaugeld zu und was ist zu beachten? Im folgenden Blogbeitrag erfahren Sie alle relevanten Informationen.
Kinderbaugeld ist finanzieller Zuschuss für Familien, der den Erwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien ermöglicht. Das Besondere: Sie müssen das Geld nicht zurückzahlen. Der Staat versucht so, den Immobilienkauf von Familien zu fördern. Er gibt Ihnen die Möglichkeit einer lukrativen Altersvorsorge. Für jedes Kind erhalten Sie auf maximal zehn Jahre verteilt bis zu 12.000 Euro, die Ihnen für den Kauf und die Renovierung des Eigentums zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich haben Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind das Recht auf Kinderbaugeld. Ihr Haushaltsnettoeinkommen darf bei einem Kind jedoch maximal 90.000 Euro pro Jahr betragen. Für jedes weitere Kind werden darauf noch 15.000 Euro hinzugerechnet. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Kaufvertrag frühestens am 01.01.2018 unterschrieben haben. Sie haben die Möglichkeit, auch nachträglich Kinderbaugeld zu beantragen, wenn Ihr Kaufvertrag innerhalb der Frist abgeschlossen wurde. Des Weiteren darf Ihr erworbenes Objekt am Stichtag Ihre einzige Wohnimmobilie sein. Wenn Sie all diese Voraussetzungen erfüllen, steht der staatlichen Förderung nichts mehr im Weg.
Wir entlasten Sie beim Einreichen des Antrages für Kinderbaugeld
Wenn der Entschluss für den Erwerb einer Immobilie steht, ist es an der Zeit, den Antrag zu stellen. Doch hier sind einige wichtige Aspekte zu beachten. Zum einen muss der Antragsteller auch für das im Haushalt lebende Kind kindergeldberechtigt sein oder mit der Person zusammenleben, der dies ist. Außerdem kann nur einmal eine Förderung beantragt werden und Kinder, die erst nach Antragstellung geboren werden, werden nicht mehr berücksichtigt. Viele weitere Bedingungen sind für den Erhalt von Kinderbaugeld zu beachten. Laien verlieren dabei häufig den Überblick. Es ist wichtig, beim Antrag die Unterstützung eines Profis in Anspruch zu nehmen.
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