Für viele ist die Steuererklärung nur lästiger Papierkram. Dabei macht sich die Arbeit bezahlt. Mehr als 80 Prozent der eingereichten Steuererklärungen hatten eine Steuererstattung zur Folge. Und im Schnitt gab es sogar 947 Euro zurück. Bares Geld, das Sie einfordern sollten. Wir erklären Ihnen, wann sich die Steuererklärung lohnt.
Grundsätzlich ist erst einmal zu unterscheiden, ob Sie steuerpflichtig sind oder nicht. Wer ein Nebeneinkommen etwa durch eine Nebenselbstständigkeit oder Vermietung und Verpachtung hat, der ist steuerpflichtig. Ohne Nebeneinkommen und in einem üblichen Angestelltenverhältnis besteht diese Pflicht nicht.
Werbekosten
Meist entstehen die Steuerersparnisse durch die Werbekosten. Dazu gehören alle angefallenen Aufwendungen für die Arbeit. So sind die Fahrtkosten von Zuhause zur Betriebsstätte absetzbar. 30 Cent gibt es pro Kilometer. Allerdings berücksichtigt das Finanzamt nur eine Fahrtstrecke pro Arbeitstag. Doch es gibt auch Ausnahmen. Wer in seinem Beruf viel reist, darf bei Geschäftsreisen beide Strecken absetzen. Vorsicht: Es sind die genauen Arbeitstage anzugeben, das heißt abzüglich der Urlaubs- und Krankheitstage. Im Schnitt kommt man etwa auf 220 Arbeitstage pro Jahr. Fahren Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, lässt sich auch das Ticket absetzen. Geben Sie dafür die monatlichen Kosten des Tickets an. Neben den Fahrkosten können Sie noch andere Kosten über die Werbekosten von den Steuern absetzen. Bei Handwerkern ist es beispielsweise die Arbeitskleidung. Kosten für die Berufsausbildung, das Arbeitszimmer oder eine doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen sind ebenfalls zulässig. Kommen Sie insgesamt bei den Werbekosten über einen Betrag von 1000 Euro, gibt es in aller Regel Geld zurück. Hier lohnt sich schon eine Steuererklärung.
Sonderausgaben
Vielfältige Sonderausgaben sind ebenfalls als Steuerminderung zulässig. Hilfsbedürftige freuen sich, denn Spenden werden belohnt und sind von der Steuer absetzbar. Wenn Sie monatlich Geld für die Zukunft beiseitelegen und in eine private oder gesetzliche Rentenkasse einzahlen, können Sie diese ebenfalls verrechnen. Weitere Sonderausgaben:
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Beiträge für andere ausgewählte Versicherungen (Bsp.: Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung)
Unterhaltszahlungen an die Exfrau oder den Exmann
gezahlte Kirchensteuer
Kosten für die Erstausbildung
Sie sehen, es gibt vielfältige Möglichkeiten eine Steuererstattung zu erhalten. Lohnt sich eine Steuererklärung? Wir sagen ja. Wir beraten Sie gerne näher und übernehmen auch die Steuererklärung für Sie. Dann gibt es sogar Geld zurück, ohne dass Sie etwas dafür tun müssen.
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.