Was Sie in der Corona-Krise finanziell beachten müssen
Die Corona-Pandemie legt die Wirtschaft weitgehend lahm. Die Bundesregierung versucht, mit Maßnahmen gegenzusteuern. Wir erklären Ihnen, was Sie wissen müssen, um gut durch die Krise zu kommen.
Die Corona-Pandemie legt die Wirtschaft weitgehend lahm. Die Bundesregierung versucht, mit Maßnahmen gegenzusteuern. Wir erklären Ihnen, was Sie wissen müssen, um gut durch die Krise zu kommen.
Viele Wirtschaftsexperten fürchten eine drohende Rezession. Umso wichtiger ist es jetzt, ausreichende Finanzpolster zur Verfügung zu haben. Gut aufgestellt ist, wer bereits Geld zurückgelegt hat. Aber auch, wer nur wenig Reserven hat, kann effektiv vorsorgen: Viele Banken bieten günstige Überbrückungskredite an. Rücklagen ermöglichen es Ihnen, Ihre Betriebskosten und privaten Ausgaben im Krisenfall zu decken.
Selbstständige trifft die Krise besonders hart. Um auch kleinere Betriebe und Solo-Selbstständige vor der Insolvenz zu retten, haben sich Bund und Länder in den vergangenen Wochen auf Soforthilfen geeinigt. Ohne großen bürokratischen Aufwand erhalten die Unternehmer nach einer Bewerbung finanzielle Unterstützung. Je nach Bundesland gelten für die Beantragung unterschiedliche Regelungen. Informieren Sie sich dazu am besten direkt bei Ihrer zuständigen Behörde. Der Aufwand lohnt sich.
Selbstständige trifft die Krise besonders hart. Um auch kleinere Betriebe und Solo-Selbstständige vor der Insolvenz zu retten, haben sich Bund und Länder in den vergangenen Wochen auf Soforthilfen geeinigt. Ohne großen bürokratischen Aufwand erhalten die Unternehmer nach einer Bewerbung finanzielle Unterstützung. Je nach Bundesland gelten für die Beantragung unterschiedliche Regelungen. Informieren Sie sich dazu am besten direkt bei Ihrer zuständigen Behörde. Der Aufwand lohnt sich.
Wenn ein Betrieb unter erheblichen Auftragsausfällen leidet, kann er unter bestimmten Bedingungen Kurzarbeitergeld beantragen. Der Staat bezahlt dann 60 bzw. 67 Prozent der Gehälter. Als Antwort auf die Corona-Krise hat die Bundesregierung die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld nun heruntergesetzt. Ein Unternehmen kann Kurzarbeitergeld beantragen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten einen Endgeldausfall von mindestens zehn Prozent haben. Das Kurzarbeitergeld kann für die komplette Firma oder auch für einzelne Abteilungen beantragt werden. Zudem hat das Bundeskabinett am 29.04. den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Demnach wird die Höhe des Kurzarbeitergeldes nach längerer Bezugsdauer erhöht.
Am stärksten trifft der Lockdown Gastronomiebetriebe. Um diese zu entlasten, hat die Bundesregierung nun beschlossen, den Mehrwertsteuersatz auf Speisen für ein Jahr zu senken. Ab dem 1. Juli 2020 beträgt er nur noch sieben statt wie zuvor 19 Prozent. Diese Maßnahme soll Gastronomiebetriebe stärken und ihren Umsatz in der Krise ankurbeln.
Bei den ganzen Maßnahmen und Hilfszahlungen sehen viele den Wald vor lauter Bäumen nicht. Ich sage Ihnen, welche Hilfen Sie in Anspruch nehmen können und helfe Ihnen bei der Antragstellung. Egal wobei Sie Hilfe brauchen, in meiner Kanzlei in Braunschweig sind Sie an der richtigen Adresse.
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